BIZEPS wandte sich mit einer Anfrage an die Magistratsabteilung 51, Abteilung Sport Wien, um zu erfahren, welche konkreten Schritte zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Sportanlagen vorgesehen sind.
Florian Rußmann, Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit der MA 51, gab am 4. November 2024 gegenüber BIZEPS folgende Einblicke in die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung:
Alle Neubauten von Funktionsgebäuden auf den ausgewählten Sportanlagen werden barrierefrei ausgeführt. Es wird die OIB-RL 4 2017 eingehalten. Dies bedeutet die Einhaltung der nötigen Anfahrbereiche für barrierefreie Türen und die nutzbare Breite von Durchgangslichten von Türen von zumindest 80 cm.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann es wie beim Kinkplatz im 14. Bezirk zu Abweichungen beim Neubau kommen. Das Gebäude am Kinkplatz wird Erd- und Obergeschoß beinhalten. Die barrierefreie Erschließung von EG und OG ist hier über öffentliches Gut gegeben.
Da die Anwesenheit von Rollstuhlfahrer*innen sowohl im EG als auch im OG angenommen werden kann, ist in beiden Bereichen je ein barrierefreies WC vorgesehen.
Bericht geschrieben von Martin Ladstätter Gründungsmitglied und Obmann von BIZEPS.