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Änderung bei MaximalteilnehmerInnenanzahl indoor

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Die gültige Lockerungsverordnung bedeutet für den Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürfen.

An dieser Reduktion der TeilnehmerInnenanzahl übte Sport Austria-Präsident Hans Niessl gestern öffentliche Kritik: https://www.derstandard.at/story/2000120123871/corona-krise-niessl-will-licht-ins-verordnungsdunkel-bringen

Schließlich gelang es, einen Kompromiss für den Sportbereich zu erreichen:
In einer Sportstätte können demnach auch mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.
Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.

Weiters sieht die neue Verordnung vor, dass jegliche Veranstaltung mit mehr als 250 Personen behördlich genehmigt werden muss und ein/e COVID-19-Beauftragte/r ist für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien verpflichtend ist.
Die für die morgige Verordnung angepassten FAQ finden Sie wie gewohnt auf unserer Website www.sportaustria.at/corona

Die Änderung der Lockerungsverordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_407/BGBLA_2020_II_407.html

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at


22/09/20 10:29

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