Lockerungsverordnung: Indoor-Sport und Veranstaltungen möglich
zurückSport ist nun unter gewissen Voraussetzungen (2m Abstand) auch indoor möglich.
Zudem sind Veranstaltungen mit bis zu 100 TeilnehmerInnen erlaubt.
Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website sowie eine kleine Übersichtsgrafik.
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
• Verordnungstext
Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.a
29/05/20 10:24
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