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Änderung der Lockerungsverordnung: Maskenpflicht und weniger TeilnehmerInnen

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obwohl die Corona-Ampel zu den jeweiligen Farben bzgl. Detailmaßnahme (auch den Sport betreffend) noch immer nicht leuchtet und diesbezüglich noch keine Informationen vorliegen, gibt es seit heute in der COVID-Lockerungsverordnung vom 14.09.2020 doch zwei wichtige Neuerungen für den laufenden Sportbetrieb (Training und Wettkämpfe).
Quelle und Foto © Sport Austria

1.) In Indoor-Kundenbereichen muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Indoor- Sportstätten, Garderoben, Vereinslokalen, Sekretariaten/Geschäftsstellen mit Kundenbetrieb, …).
Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig.

2.) Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen (so wie wir Freundschaftsspiele, Turniere, ÖM etc. durchführen) wurde ebenfalls reduziert: 50 Personen indoor und 100 outdoor – diese neue Maßnahme ist für die Planung unserer künftigen Sportveranstaltungen von Bedeutung.
Im Verordnungstext wird definiert: Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen.

Aus mehrfachen Anlass sollen folgende Infos mehr Klarheit bezüglich Präventionskonzepte schaffen (wer welche braucht und wofür):

ALLE Sportaktivitäten brauchen Präventionskonzepte, zumindest eine Anleitung zum Ablauf, die wichtigsten Verhaltensregeln mit Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos in den jeweiligen Sporteinheiten oder bei unseren Turnieren/Meisterschaften. MNS, Abstandsregel, Hygienemaßnahmen und Desinfektionen, Dokumentation der Anwesenden und die Einforderung der COVID-19-Einverständniserklärung ist dabei zu beachten.

Im Vereinstraining kann dies in Form eines eigenen Dokuments (Präventionskonzept) erfolgen oder in einem Emailtext, das nachweislich im Vorfeld an die Teilnehmenden (oder deren Erziehungsberechtigten, Verantwortlichen) ausgesandt werden sollte. Oftmals reicht auch eine Ergänzung der ausführlichen Präventionskonzepte der Sportstättenbetreiber durch die Benennung der COVID-19-Ansprechperson der Trainingseinheit / des Vereins.

Nur so kann der Vereinsobmann/Vereinsobfrau bzw. der Trainer/die Trainerin bei Auftreten einer Infektion nachweisen, alles nur Mögliche getan zu haben, um diese Infektion zu vermeiden.
Die Präventionskonzepte für Trainingseinheiten, aber auch für Freundschaftsspiele, Turniere in den jeweiligen LV liegen in der Verantwortung der Vereine / LV bzw. der Durchführenden. Es ist anzuraten, dass sich die Landesverbände als Berater und Unterstützer in ihren regionalen Veranstaltungen einbringen.

Sportaktivitäten / Sportarten mit Körperkontakt (RS-Rugby, RSBB, Fußball, RS-Tanzen, Taekwondo, Judo) benötigen für die Aufnahme des Vereinstrainings offizielle COVID-19-Präventionskonzepte, deren Vorlage der ÖBSV in seiner Aussendung vom 07.07.2020 an alle Vereine und Gremien gesandt hat. Diese Präventionskonzepte von Sportarten mit Körperkontakt sind vor dem Beginn des offiziellen Vereinstrainings dem ÖBSV vorzulegen.

ÖSTM/ÖM/ÖBM laufen ohnehin über den ÖBSV in Zusammenarbeit mit den Durchführenden. Regionale COVID- Bedingungen und Auflagen sind dabei miteinzubeziehen und sehr unterschiedlich.

Aussendungen bzgl. COVID-Maßnahmen an alle TeilnehmerInnen (inkl. der COVID-19-Einverständniserklärung) dieser Meisterschaft sind ein MUSS und sind in Kopie an den ÖBSV zu mailen.
Bei der Planung von größere Sportveranstaltungen/Turnieren ist der ÖBSV miteinzubeziehen.

Nachstehend die aktuellen links zur Sport AUSTRIA Seite mit vielen wertvollen organisatorischen Hinweisen für die Planung von Trainingseinheiten und auch Veranstaltungen (Word-Kopie ohne links auch im Anhang):
Aktueller Verordnungstext
Aktualisierte FAQ
Aktualisierte allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mfg, Andrea


Änderung der Lockerungsverordnung: Maskenpflicht und weniger TeilnehmerInnen

15/09/20 10:35

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