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COVID-Verordnung ohne Auswirkungen auf Sport

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Die mit heute, 11. Jänner in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt
keine Auswirkungen auf den Sport mit sich.
Die Maskenpflicht im Freien gilt wie bisher nicht während der Sportausübung.

Somit gelten weiterhin die Regelungen vom 27.12.:

• Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
• Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
• Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
• Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt.
Besuchen Sie die FAQ unserer Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona

COVID-Verordnung ohne Auswirkungen auf Sport

11/01/22 12:26

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