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Lockerungsverordnung: Indoor-Sport und Veranstaltungen möglich

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Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde gestern veröffentlicht
Quelle: Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation

Sport ist nun unter gewissen Voraussetzungen (2m Abstand) auch indoor möglich.
Zudem sind Veranstaltungen mit bis zu 100 TeilnehmerInnen erlaubt.
Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website sowie eine kleine Übersichtsgrafik.

Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
Verordnungstext

Typische Fragen und Antworten rund um das Hochfahren des Sports inklusive eingearbeiteter Vorgaben der neuen Verordnung (Aktualisierung erfolgt täglich)

Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.a

Lockerungsverordnung: Indoor-Sport und Veranstaltungen möglich

29/05/20 10:24

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