Main area
.

Lockerungsverordnung: jeder Sport wieder möglich

zurück

Die neue Verordnung bringt für den Sport viele Neuigkeiten.
Quelle (c) Sport Austria

Das Wichtigste voran:
Bei der Sportausübung (von nicht Kampf- und Mannschaftssportarten ) – indoor oder outdoor - muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden.
Außerhalb der Sportausübung (vor / nach Training / bei Betreten der Sportstätte / in Garderoben etc.) gilt weiterhin die Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter, zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Zusätzlich sind weiterhin die Hygienevorschriften, die Dokumentationsplicht, und auch die Auflagen der jeweiligen Sportstättenbetreiber zu beachten.

Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt* kommt - indoor oder outdoor - muss ebenfalls kein Mindestabstand mehr eingehalten werden.
Wenn der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID-19 Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos ausarbeitet und umsetzt. 

* das ist zwar bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten im Nichtbehindertenbereich der Fall, so wie bei uns auch im Fußball, aber in anderen Teamsportarten wie RS-Basketball ist ein gewisser Abstand durch den Rollstuhl schon gegeben. Oder auch bei der Behindertensportart Torball ist sportartspezifisch der Körperkontakt nicht unbedingt ein sportliches Element der Spieltechnik/Ausübung.

Um diese offenen Fragen zu klären, wird sich die ÖBSV-Sportkonferenz am kommenden Freitag, 03.07.2020 über diese neuen Bestimmungen beraten und in Folge (Beginn nächster Woche) werden die ÖBSV Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Bitte nützt inzwischen die Zeit, euch vor allem in die allgemeinen Handlungsempfehlungen von Sport Austria einzulesen.

Sport Austria hat die neuen Regelungen zusammengefasst:

Aktueller Verordnungstext
Typische Fragen und Antworten rund um das Hochfahren des Sports inklusive eingearbeiteter Vorgaben der neuen Verordnung (Aktualisierung erfolgt kontinuierlich)
Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

Ausbildung zum/zur COVID-19-Beauftragten – Sonderkonditionen
Die Lockerungsverordnung sieht seit 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem Präventionskonzept auch die Bestellung eines/einer COVID-19-Beauftragten vor.
Auch wenn Schulungen für diesen Bereich nicht verpflichtend vorgeschrieben sind, empfehlen wir, sich in diese Richtung fortzubilden bzw. sich zu informieren.
Sport Austria konnte mit dem Wiener Roten Kreuz eine Kooperation erzielen – somit gilt für alle Sport Austria-Mitglieder ein vergünstigter Preis für die Online Kurse zur/zum COVID-19-Beauftragten.
Bis 20.7.2020 können Sie diesen 4 Stunden Online Kurs für € 79,- (statt € 99,-) danach um € 119,- (statt € 149,-) buchen:
https://kursbuchung.wrk.at/versteckte-seiten/kurssuche/?kathaupt=11&knr=20C0VID19B&kursname=Bundessportorganisation+C0V19+Beauftragter

Immer am aktuellsten Stand Besuchen Sie regelmäßig unsere Website und verlinken Sie gerne auf www.sportaustria.at/corona

Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Wir aktualisieren und erweitern die Liste regelmäßig.
Weiters informieren wir Sie wie bisher über Newsletter und WhatsApp; neu bei uns:
Facebook und Instagram – werden Sie Teil der Community:
• Facebook: www.facebook.com/bundessportorganisation
• Instagram: www.instagram.com/sportaustria
• Newsletter: www.sportaustria.at/newsletter
• WhatsApp-Infoservice: Nummer 0664 845 43 11 speichern und WhatsApp mit „Start“ schicken


Lockerungsverordnung: jeder Sport wieder möglich

02/07/20 10:14

zurück