Main area
.

COVID-19-Lockerungsverordnung

zurück

Die COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde heute vom Sportministerium veröffentlicht!
Quelle (c) Sport Austria

Mannschaftssportarten dürfen outdoor ab 15. Mai auch ihr sportspezifisches Training (unter Einhaltung des 2m-Abstandes) wieder aufnehmen.
Öffentliche Sportstätten werden geöffnet und Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Indoor-Sportstätten müssen voraussichtlich bis 29. Mai geschlossen bleiben (Ausnahme SpitzensportlerInnen).
Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website.

Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
Verordnungstext
Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber
Fragen rund um das Hochfahren des Sports sowie zur Coronakrise werden auf unserer Website täglich aktualisiert

Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at

COVID-19-Lockerungsverordnung

14/05/20 11:18

zurück