COVID-19-Lockerungsverordnung
zurückMannschaftssportarten dürfen outdoor ab 15. Mai auch ihr sportspezifisches Training (unter Einhaltung des 2m-Abstandes) wieder aufnehmen.
Öffentliche Sportstätten werden geöffnet und Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe ebenfalls wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Indoor-Sportstätten müssen voraussichtlich bis 29. Mai geschlossen bleiben (Ausnahme SpitzensportlerInnen).
Nach Adaptierung und Klärung einiger Punkte mit dem Sportministerium, finden Sie nun unsere überarbeiteten Handlungsempfehlungen und FAQ auf unserer Website.
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
• Verordnungstext
• Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber
• Fragen rund um das Hochfahren des Sports sowie zur Coronakrise werden auf unserer Website täglich aktualisiert
Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 - 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
14/05/20 11:18
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