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COVID-19 Maßnahmenverordnung

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COVID-19-Maßnahmenverordnung, diese soll sich vor allem auf die TeilnehmerInnenhöchstgrenzen beziehen.
Details und Interpretationen werden erst möglich sein, wenn der Verordnungstext veröffentlicht wurde.
Quelle und Foto (c) Sport Austria

Die neue Verordnung soll jedenfalls folgende Eckpunkte aufweisen:

ohne zugewiesene Sitzplätze:
indoor: max. 6 outdoor: max. 12
es sollen wie bisher mehrere Gruppen parallel möglich sein sofern eine Durchmischung ausgeschlossen ist.

zugewiesene Sitzplätze:
indoor: max. 1.000 outdoor: max. 1.500 es gilt generelle Maskenpflicht, d.h. auch am Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar).

es soll wie bisher gelten, dass Personen zur Durchführung der Veranstaltung ausgenommen sind.
Angeblich soll es auch ein Bewirtungsverbot bei den Veranstaltungen geben.
Die Ausnahme für den Spitzensport von 100 bzw. 200 SportlerInnen soll bestehen bleiben.

Anzeigepflicht:
indoor ab 7 outdoor ab 13

Genehmigungspflicht:
unverändert ab 250 Fitnessstudios bleiben offen, bei Kursen max. 6 Personen

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Georg Höfner Mag. (FH)
Georg Höfner-Harttila

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COVID-19 Maßnahmenverordnung

20/10/20 12:44

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