COVID-19 Maßnahmenverordnung
zurückDie neue Verordnung soll jedenfalls folgende Eckpunkte aufweisen:
ohne zugewiesene Sitzplätze:
indoor: max. 6 outdoor: max. 12
es sollen wie bisher mehrere Gruppen parallel möglich sein sofern eine Durchmischung ausgeschlossen ist.
zugewiesene Sitzplätze:
indoor: max. 1.000 outdoor: max. 1.500 es gilt generelle Maskenpflicht, d.h. auch am Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar).
es soll wie bisher gelten, dass Personen zur Durchführung der Veranstaltung ausgenommen sind.
Angeblich soll es auch ein Bewirtungsverbot bei den Veranstaltungen geben.
Die Ausnahme für den Spitzensport von 100 bzw. 200 SportlerInnen soll bestehen bleiben.
Anzeigepflicht:
indoor ab 7 outdoor ab 13
Genehmigungspflicht:
unverändert ab 250 Fitnessstudios bleiben offen, bei Kursen max. 6 Personen
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Beste Grüße,
Georg Höfner Mag. (FH)
Georg Höfner-Harttila
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20/10/20 12:44
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