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Erläuterungen zu den neuen COVID-19 Maßnahmen

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Die wichtigsten Fragen zu den aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung im Sport.
Foto: Training im Freien ist möglich
Quelle und Fotos (c) ÖBSV/Daniel Kudernatsch

Welche grundlegenden Maßnahmen wurden getroffen?
Ab 3. November 2020 geltende Verordnung bringt für den Sportbereich Einschränkungen mit sich.
Das heißt, Sport ist nur noch outdoor möglich.
Es ist kein Kontaktsport mehr möglich.
Es darf kein Vereinstraining durchgeführt werden und es sind keine Veranstaltungen erlaubt.

Welche Sportarten dürfen ausgeübt werden?
Aktuell dürfen nur Sportarten ausgeübt werden, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu keinem Körperkontakt kommt. Ausgenommen simd Sicherungs- und Hilfeleistungen.
Diese Sportarten dürfen auch nur outdoor und unter Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter ausgeübt werden.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss dabei nicht getragen werden.

Sind Trainings, Kurse, Gruppen, Wettkämpfe und Veranstaltungen erlaubt?
Es sind derzeit grundsätzlich keine Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf...) erlaubt.
Ausnahme ist das Zusammenkommen von maximal sechs Personen zzgl. deren Kinder/Minderjähriger aus maximal zwei Haushalten.
Demnach ist z.B. ein Einzeltraining mit Trainer*in möglich.

Ist eine kontaktlose Form von Kontaktsportarten möglich?
Die Verordnung besagt, dass Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, nicht betrieben werden dürfen.
Dies impliziert jegliche Form dieser Sportart. Demnach wäre ein Schusstraining im Fußball untersagt.
Ausgenommen sind Spitzensportler*innen.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, für den Spitzensport.
Diese Ausnahme gilt auch für Spitzensportler*innen mit Behinderung.
Der ÖBSV hat dem Sportministerium die Aktivenliste des Spitzensports im ÖBSV und ÖGSV übermittelt, die auch genehmigt wurde. Die Leistungstrainings können nun je nach den Auflagen der Verordnung (ggf. Präventionskonzepte und COVID-Testungen) weitergeführt werden.

Ich kenne mich noch immer nicht aus. Was kann ich tun?
Bei Fragen könnt ihr euch an Andrea Scherney, die Sportdirektorin im ÖBSV, wenden: scherney@obsv.at
Eine detailierte Information bietet die BSO HIER.   
Das Bundesgesetzblatt zur Verordnung findet ihr HIER.

Wir hoffen, etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen muss sich der Sport leider wieder zurück nehmen.
Trotzdem ist es wichtig, sich fit zu halten, damit sowohl unser Körper als auch unser Geist gesund bleiben.
Schaut euch dazu unsere Angebote zu den Livetrainigs und den Trainingsclips an und macht mit!

Erläuterungen zu den neuen COVID-19 Maßnahmen

10/11/20 10:51

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