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Novelle bringt weitere Lockerungen für Sport

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Die mit 10.06.21 um 00 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet einige Punkte die wir für den Sport eingebracht und vertreten haben. 
Quelle (c) Sport Austria

Die Lockerungen im Überblick:

• Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
• Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
• Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
• Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
• An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
• Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
• Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
• Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
• Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Die ab 10.6. gültige Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011543&FassungVom=2021-06-10 

Novelle bringt weitere Lockerungen für Sport

08/06/21 10:12

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