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Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung

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Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Anwendung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Die vom Sport erwirkte Ausnahmeregelung für die Anwendung der PRAE, dass wenn aufgrund der COVID-19 Krise Sportstätten gesperrt sind bzw. waren und alle anderen Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind, auch ohne das Vorliegen einer Reisetätigkeit vom Verein/Verband steuer- und sozialversicherungsfrei eine PRAE ausgezahlt werden darf, wurde nun
vorläufig bis 31.3.2021 verlängert.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Website unter den FAQ  Finanzielles und (Arbeits)rechtliches: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

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Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen.
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Beste Grüße, Georg Höfner

Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila

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Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung

12/01/21 13:52

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