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Neue COVID-Maßnahmen im Sport ab morgen Freitag 23.10.2020

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Obwohl noch immer keine Verordnung des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurde,
sollen die neuen COVID-Maßnahmen ab morgen, 23.10.2020 in Kraft treten.
Quelle (c) Andrea Scherney/ÖBSV

Die derzeitigen Informationen der Sport Austria und auch Aussendungen der Dachverbände weisen mit Vorbehalt der tatsächlichen Verordnung aus heutiger Sicht auf folgende Eckpunkte hin:

Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport
• outdoor max. 12 Personen
• indoor max. 6 Personen
• mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
• Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich/ zB Fußball etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler/innen und notwendiges Personal (Trainer/in, Betreuer/in, Schiedsrichter/in etc.) – ist weiter erlaubt.
• für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten

Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)
• outdoor max. 1.500 Personen
• indoor max. 1000 Personen
• die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
• durchgehende Maskenpflicht

Allgemeines
• generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab 7 Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
• es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
• keine Ausgabe von Speisen und Getränken (damit auch kein Kantinenbetrieb)

weiter aufrecht sind folgende Punkte:
• ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
• Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sind nicht in die Personenanzahl ein zurechnen
• die behördliche Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen

Falls sich nach Veröffentlichung der Verordnung noch Ergänzungen oder Erklärungen ergeben, werde ich mich nochmals bei euch melden.

Bleibt gesund!
Lg Andrea


22/10/20 13:19

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