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Änderungen bei Tests und Zusammenkünften

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Die mit 15.09.21 um 00:00 Uhr in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich.
Quelle (c)  Sport Austria

• Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
• Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
• Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
• 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
• Spitzensportregelung bleibt stehen

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Die ab 15.9. gültige Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576&FassungVom=2021-09-15

Änderungen bei Tests und Zusammenkünften

21/09/21 11:24

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